Wie im Titel:
Laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html “An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.”
Hab nur wiederholt den Eindruck bekommen, dass das manchen Leuten nicht immer direkt klar ist.
Du meinst ab in den Tiefkühler und dort zusammen mit dem anderen Gemüse aufbewahren und dann immer nach und nach zum Trocknen rausnehmen?
Moment, Cannabis ist kein Brokkoli!