• @Guenther_Amanita@feddit.deM
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    Deutsch
    06 months ago

    Kann man dann, wenn man beispielsweise 300 g erntet, die restlichen, eigentlich konsumfertigen 250 g zum “Trocknen” verwahren, und sie zählen nicht zum Besitz?

    • @alleycat@feddit.de
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      Deutsch
      16 months ago

      Du meinst ab in den Tiefkühler und dort zusammen mit dem anderen Gemüse aufbewahren und dann immer nach und nach zum Trocknen rausnehmen?

    • Bloody Harry
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      Deutsch
      1
      edit-2
      6 months ago

      Ich vermute einmal, dass im Falle einer Kontrolle aus deinen 300 g feuchter Masse eine Stichprobe genommen werden würde, die Menge an Wasser bestimmt, und davon auf die Trockenmasse deiner Ernte geschlossen würde. Also nein, die werden zum Besitz zählen.