Wie im Titel:
Laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html “An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.”
Hab nur wiederholt den Eindruck bekommen, dass das manchen Leuten nicht immer direkt klar ist.
Kann man dann, wenn man beispielsweise 300 g erntet, die restlichen, eigentlich konsumfertigen 250 g zum “Trocknen” verwahren, und sie zählen nicht zum Besitz?
Du meinst ab in den Tiefkühler und dort zusammen mit dem anderen Gemüse aufbewahren und dann immer nach und nach zum Trocknen rausnehmen?
Moment, Cannabis ist kein Brokkoli!
Ich vermute einmal, dass im Falle einer Kontrolle aus deinen 300 g feuchter Masse eine Stichprobe genommen werden würde, die Menge an Wasser bestimmt, und davon auf die Trockenmasse deiner Ernte geschlossen würde. Also nein, die werden zum Besitz zählen.