5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro

  • @Haven5341@feddit.de
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    118 months ago

    bis zu 30 000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen.

    […]

    Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden

    Die haben doch nicht mehr alle Murmeln im Beutel. Komplett irre.